
Bei Projekt-Q sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein hohes Gut. Um sie zu wahren, gibt es verschiedene Beteiligungsverfahren wie Kids-Teams, den Kummerkästen, eine gemeinsame Entscheidungsfindung bezüglich der Regeln sowie Freizeit- und Zimmergestaltung etc.. Diese ermöglichen es den Mädchen und Jungen, in den regelmäßigen Austausch mit den pädagogischen Fachkräften zu gehen. Zudem können Anregungen, Sorgen oder Probleme eingebracht und besprochen werden.
Durch die standardisierte Beteiligung der uns anvertrauten Kids kommen wir dem Recht auf Partizipation (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention) nach. Neben der Beteiligung werden den Kindern und Jugendlichen auch Entscheidungsrechte eingeräumt. So wird bei Projekt-Q eine Kultur der Demokratie gelebt und praktiziert. Als Handlungsgrundlage für unsere Beteiligungsverfahren orientieren wir uns an den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Art. 5 GG in Verbindung mit §§ 8, 45, 47 SGB VIII sowie den Statuten der UN-Kinderrechtskonventionen.


Unsere Einrichtung ist Mitglied der ErSte Trägergesellschaft. Kinderschutzbeauftragte im Verbund sind sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für unsere Mitarbeiter unabhängige Ansprechpersonen bei Beschwerden über die Verletzung von Rechten oder bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Für die Klärung einer möglichen Gefährdung haben wir ein standardisiertes Verfahren entwickelt, um ein professionelles und einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten stehen sowohl den Mitarbeitenden als auch den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Damit die Mädchen und Jungen Zugang zu den Kontaktdaten haben, erhalten sie beim Einzug in die Wohngruppen alle Daten in Form einer Informationssammlung. Zudem hängen die Kontaktdaten in jeder unserer Gruppen sichtbar in den Wohnräumen aus.